Bedingungen für Nahversorger verbessern

Bedingungen für Nahversorger verbessern

Die CSU beantragt eine Flexibilisierung der Stellplatzsatzung und fordert geringere Stellplatzschlüssel für Nahversorgungsgeschäfte.

Ziel ist es, die Eröffnung von fußläufig erreichbaren Nahversorgungsgeschäften zu erleichtern und zu fördern. Die Stadt muss berücksichtigen, ob ein Großdiscounter “auf der grünen Wiese” steht oder ein kleiner Supermarkt im Quartier aufmachen möchte.

Künftig soll bei der Stellplatzpflicht bzw. den Ablösebeträgen insbesondere bei Gewerbebetrieben stärker nach dem Ort und auch der Art des Gewerbes unterschieden werden. Die CSU zielt darauf ab, inhabergeführten Einzelhandelsgeschäften und kleineren Supermärkten, die eine Nahversorgungsfunktion haben, einen geringeren Stellplatzschlüssel zu gewähren oder im Einzelfall sogar von der Stellplatzpflicht zu befreien.

Denn die geltende städtische Stellplatzsatzung vom 14.12.2007 erweist sich als unflexibel, da sie nicht nach Art und Größe eines Gewerbes differenziert. Räumlich ist das Stadtgebiet lediglich in zwei Zonen, d.h. Gebiet innerhalb und außerhalb des Rings (Bundestraße B4R), unterteilt, wobei innerhalb des Rings ein günstigerer Stellplatzschlüssel gilt (80 % der jeweils notwendigen Stellplatzzahl außerhalb des Rings).

Die Stellplatzsatzung in ihrer heutigen Fassung ist ein erheblicher Kostenfaktor und stellt im gewerblichen Bereich in vielen Fällen ein Investitionshindernis dar. Wir wollen daher, dass die Satzung flexibler gestaltet wird und weitere Differenzierungen zulässt. Es reicht nicht aus, das Stadtgebiet in zwei Zonen zu unterteilen. Auch muss künftig berücksichtigt werden, wenn ein Unternehmen in einer Fußgängerzone liegt oder hauptsächlich zu Fuß oder mit öffentlichen Nahverkehrsmitteln frequentiert wird.“  Sebastian Brehm

Nach Vorstellungen der CSU sollen vor allem kleinere, inhabergeführte Einzelhandelsgeschäfte, aber auch Geschäfte bis zu einer bestimmten Größe, die der Nahversorgung dienen, mit einem geringeren Stellplatzschlüssel und damit geringeren Ablösesummen belastet werden.

Beispiel ist der Aufseßplatz, wo seit Schließung des Kaufhofs bis zur Entstehung eines neuen Einkaufszentrums eine Nahversorgungslücke besteht. Es gibt investitionswillige Unternehmen, die im Quartier um den Aufseßplatz einen Nahversorgungsmarkt eröffnen würden und potentielle Vermieter. Die Stellplatzpflicht nach der geltenden Satzung und die Ablösesummen machen eine solche Ansiedlung jedoch unerschwinglich. Hier stellt sich die Frage, weshalb ein Nahversorgungsmarkt, der fast ausschließlich von den Menschen aus dem Quartier zu Fuß frequentiert werden würde, Stellplätze schaffen oder statt dessen hohe Ablösesummen zahlen muss. Genau für solche Fälle brauchen wir eine vernünftige Lösung mit einem geringeren Stellplatzschlüssel!

Der Trend zu immer größeren Flächen und der zunehmende Onlinehandel setzt gerade die inhabergeführten Einzelhandelsgeschäfte unter erheblichen Druck. Wenn wir auch künftig kleinere Supermärkte und Lebensmittelgeschäfte in den Wohnquartieren entstehen lassen wollen, muss der Stellplatzschlüssel geringer werden.“ Nürnbergs Wirtschaftsreferent Dr. Michael Fraas