CSU will zumindest Masern-Impfung als Voraussetzung für den Besuch einer städtischen Kita.
In der Sitzung des Jugendhilfeausschuss am 16.03.2017 lehnte das Jugendamt diese Forderung vehement ab. Unser Jugendpolitischer Sprecher, Prof. Dr. Wolfram Scheurlen – selbst Kinderarzt – fordert nun ein Rechtsgutachten zu einer möglichen Umsetzung.
Bereits im April 2015 stellte die CSU-Stadtratsfraktion den Antrag, ausreichenden Impfschutz zur Voraussetzung für die Aufnahme in einer städtischen Kindertagesstätte zu machen.
Allein die lange Bearbeitungszeit in der Verwaltung – fast 2 Jahre – ließen befürchten, dass beim Jugendamt oder im Sozialreferat die Thematik nicht ganz so ernst genommen wird, wie es dem Antragsteller Prof. Dr. Scheurlen mit dem Schutz der Kinder war.
Zumindest ein Schutz vor Masern sollte seinem Antrag zur Folge vorhanden sein, wenn man sein Kind zur Betreuung in eine Kita gibt.
Masern werden oft unterschätzt, weil sie jahrzehntelang kaum mehr in gefährlicher Ausprägung vorkamen. Das hat die Menschen zum Teil ´impfmüde´ oder auch sorglos gemacht. Die Spätkomplikationen von Masern können tödlich verlaufen, jeder Fall ist daher einer zu viel. Impfen ist der einzig wirksame Schutz und warum sollten Eltern ihre Kinder einer Ansteckungsgefahr aussetzen müssen, nur weil manche Menschen das nicht wahr haben wollen?” Prof. Dr. Wolfram Scheurlen, Kinder- und Jugendpolitischer Sprecher
Besonders hoch ist die Ansteckungsgefahr in den Kindertageseinrichtungen – auch weil dort beim Bringen und Holen der Kinder oft jüngere Geschwister in der Babytrage mit dabei sind. Jugendamt und Sozialreferat lehnen eine Impfung als Voraussetzung jedoch ab und verweisen darauf, dass es keine Impfflicht gebe.
Die Stadt Nürnberg betreibt selbst fast 150 Einrichtungen für Kinder – Krippen, Kindergärten, Horte. Die Eltern setzen ihr Vertrauen in die Stadt Nürnberg als Betreiber, dass dort alles getan wird um ihre Kinder vor Ansteckung zu schützen.” Prof. Dr. Wolfram Scheurlen
Ein Rechtsgutachten soll nun klären, ob Impfungen als Aufnahmekriterium in der städtische Kita-Satzung umsetzbar sind. Einer Impfpflicht käme das nur gleich, wenn es auch eine Pflicht gäbe, sein Kind in einer städtischen Kita unterzubringen. Wer seine Kinder nicht impfen lassen möchte, dem stünden aber auch nach so einer Satzungsänderung weiterhin alternative Kitas freier Träger zur Verfügung.