Ausweitung und Optimierung der Überwachung des ruhenden Verkehrs in Nürnberg

Verstöße und Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr sind zunehmend Quelle von Bürgerbeschwerden und Anlass für Anträge der Bürger- und Vorstadtvereine nach mehr Kontrolle und Ahndung.

Zugestellte Gehwege, Parken in zweiter Reihe oder im Kreuzungsbereich, Missbrauch von Radwegen als Kurzzeitparkplatz, LKW und Transporter in kleinen Anwohnerstraßen und selbst das Abstellen von Kraftfahrzeugen mitten auf der Fahrbahn sind inzwischen an der Tagesordnung.

Die Überwachung durch den Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung (ZVKVÜ) erstreckt sich fast ausschließlich auf den Innenstadtbereich, Teile der Südstadt und wenige ausgewählte Gebiete darüber hinaus. Die Polizei kann auf Grund gestiegener Anforderungen im Bereich der Sicherheit und Kriminalitätsbekämpfung den ruhenden Verkehr verständlicherweise nur sehr eingeschränkt kontrollieren.

Insbesondere in den Außenbezirken entsteht daher zunehmend der Eindruck von „Kontrollfreien Zonen“ und die Rücksichtslosigkeit nimmt mangels der Wahrscheinlichkeit „erwischt“ zu werden immer weiter zu. Vereinzelte Schwerpunktaktionen – z.B. bei der Problematik von Elterntaxis – bringen nur kurzfristige Erfolge.

Nicht nur im Sinne der Bürgerinnen und Bürger, auch zur Entlastung der Polizei wäre es daher sinnvoll, das Kontrollgebiet der ZVKVÜ auf das gesamte Stadtgebiet auszuweiten. Sowohl im regelmäßigen Streifendienst als auch mit Schwerpunktaktionen – z.B. auf Anregung der jeweiligen Bürgervereine – könnte so den vermehrten Verstößen begegnet werden.

Daneben können durch eine Optimierung der Zusammenarbeit mit anderen städtischen Außendiensten – so auch dem künftigen ADN – effektiv aktuelle Brennpunkte festgestellt oder Einsatzschwerpunkte definiert werden. Um den Einsatzradius der ZVKVÜ-Kräfte zu optimieren, wäre zudem die Nutzung von E-Mobilität – z.B.  mittels Elektrofahrrädern oder „Segways“ – sinnvoll.

Daher stellt die CSU-Stadtratsfraktion zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden

Antrag:

Die Verwaltung prüft in Absprache mit der Verkehrspolizei, die Satzung des ZVKVÜ dahingehend anzupassen, dass eine Überwachung im gesamten Stadtgebiet von Nürnberg möglich ist.

Mögliche Gebietszuschnitte, nötige Personalanpassungen sowie eine mögliche Kooperation mit dem künftigen kommunalen Ordnungsdienst „ADN“ werden in verschiedenen Szenarien dargestellt.

Um die bei einer solchen Ausweitung des Gebiets steigenden räumlichen Abstände und die sinkende Dichte der Kontrollstellen (im Vergleich zur Innenstadt) zu kompensieren, wird eine Mobilisierung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mit E-Fahrrädern oder z.B. Segways in die Überlegungen einbezogen.

In Zusammenarbeit mit den Bürger- und Vorstadtvereinen werden die Bedarfe und die in den Stadteilen einschlägigen Schwerpunkte ermittelt und nach Möglichkeit als Grundlage für einen Pilotversuch ausgewertet.

Details

Datum

16. April 2018

Antragsteller

Kontakt

obm@stadt.nuernberg.de

csu@stadt.nuernberg.de
0911 / 231-2907

Bearbeitungsstatus

behandelt

Ausschussunterlagen

AfV 15.11.2018