Beschleunigung und Entbürokratisierung von Bauverfahren
Die Stadt Nürnberg wächst, sowohl an Einwohnern, wie auch an Arbeitsplätzen. Zugleich nimmt die Zentralität der Stadt für die Region zu und deren Bedeutung und Rang innerhalb der europäischen Städte.
Damit einher geht eine rege Bau- und Investitionstätigkeit. Diesen gestiegenen Anforderungen scheint die Bauverwaltung, so wie sie gegenwärtig ausgestattet und strukturiert ist, nicht mehr gewachsen. Das bildet sich in unverhältnismäßig langen Genehmigungsverfahren ab. Die Langwierigkeit dieser Prozesse, die aus der Wirtschaft und von Bauwilligen beklagt wird, wächst sich zu einem realen Problem aus. Von daher bedarf es einer Revision der operativen Prozessabläufe und einer strategischen Stärkung und Reorganisation der Bauverwaltung.
Auf der anderen Seite belegen Arbeitsergebnisse wie die (verwaltungsintern erfolgte) Planung zur Stadterweiterung in Wetzendorf, dass in der Verwaltung hohe gestalterische und organisatorische Potenziale vorhanden sind, die sich aber (was reguläre Verfahren zeigen) nur unzureichend entfalten können. Es ist aber im Sinn der Stadt die Befähigung und Motivation ihrer Mitarbeiter zu nutzen, anstatt deren Arbeitsenergien in ineffektiven Prozessabläufen aufzureiben.
Wir wollen eine Überprüfung der Abläufe bei Baurechtschaffung und Baugenehmigungsverfahren und eine Reorganisation, Stärkung und Klärung der Verfahrenshoheiten des Stadtplanungsamtes und der Bauordnungsbehörde. Daher stellen wir zur Behandlung in den zuständigen Ausschüssen für Stadtplanung sowie Personal und Organisation folgenden
Antrag:
Die Verwaltung berichtet umfassend über die aus ihrer Sicht möglichen Verbesserungen in der Aufbauorganisation (Bündelung und Hierarchisierung von Zuständigkeiten) und der Ablauforganisation (Verfahrensablauf)
– erstens – bei der Baurechtschaffung durch Bebauungs- und V+E-Pläne und – zweitens – im Genehmigungsverfahren für Einzelbauvorhaben, entsprechend den Voraussetzungen nach § 32, 33 und 34 BauGB.
Insbesondere ist zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- Werden informelle Masterpläne – die grundsätzlich die mögliche Dichte, Baustrukturen, Gestaltungsmöglichkeiten, Voraussetzungen und Möglichkeiten der ÖPNV-Erschließung qualifiziert voruntersuchen – für eine strategische Baulandpolitik als zielführend angesehen um B-Plan-Verfahren zu beschleunigen und eine Hierarchisierung für die Einleitung von Verfahren zu ermöglichen? Welche personelle Ausstattung bräuchte eine solcher Stab Strategische Bauleitplanung?
- Wären durch Bündelungseffekte, durch gleichzeitige Bearbeitung und Betreuung der in B-Pläne zu integrierenden Grünordnungspläne durch StPl anstelle UWA, schnellere und effizientere Verfahrensabläufe in der Bauleitplanung zu erwarten? Ist es sinnvoll, die mit der Grünplanung befassten Mitarbeiter in StPl umzusetzen? Könnte das kurzfristig realisiert werden?
- Sieht die Verwaltung Potenziale, Einzelbaugenehmigungen bei der BOB dadurch zu beschleunigen, dass Städtebau und Grünordnung durch einen einzigen Abstimmungsprozess mit StPl abgearbeitet werden? Welche Zeitgewinne würden daraus resultieren? Könnte das kurzfristig realisiert werden?
- Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, die Strukturen innerhalb von StPl und BOB effizienter, schneller und produktiver zu gestalten und StPL und BOB zu optimieren? Welche Möglichkeiten zur Verbesserung der internen Kommunikation und zur Stärkung der Selbstorganisation und der Eigenverantwortung sind denkbar?
- Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung Service und Kundenzufriedenheit allgemein zu verbessern?
- Macht aus Sicht der Verwaltung die Beauftragung eines externen Beraters zur Erfassung und Auswertung des Ist-Standes von Prozessabläufen und zur beratenden Begleitung der Neuorganisation Sinn?
Details
Datum
19. März 2018
Antragsteller
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Bearbeitungsstatus
behandelt
Ausschussunterlagen
POA 21.05.2019