Eisweiherweg in Fischbach / Fischbachaue

Antrag:

  1. Die Verwaltung berichtet über die juristischen Schwierigkeiten, den geplanten Spiel-und Bolzplatz im Bereich des Eisweiherweges zu errichten.
  2. Die Verwaltung erläutert, ob sie in der Nähe alternative Grundstücksflächen vorschlagen kann, um den Kindern in Fischbach den notwendigen Bolz- und Spielbereich zu ermöglichen?
  3. Die Verwaltung informiert darüber, ob es erfolgreich erscheint, in Grundstücks-verhandlungen mit den derzeitigen Eigentümern des Eisweiherweges zu treten, um die öffentliche Nutzbarkeit dieses Weges als Erschließung z. B. auch für einen Bolzplatz / Spielplatz zu ermöglichen?
  4. Zudem wird über die historischen Entwicklungen der Planungen im Bereich Eisweiherweg, Fischbachaue berichtet. Welche Entscheidungen hatte die alte Gemeinde in deren Flächennutzungsplan getroffen, die durch die Stadt Nürnberg verändert wurden?

Begründung:

In einem städtebaulichen  Vertrag war festgelegt, im Bereich der Fischbachaue, zugänglich über den Eisweiherweg, eine Spiel- und Bolzmöglichkeit für die Kinder Fischbachs zu schaffen. Dies wurde jedoch durch Einwendungen im Verfahren der Baugenehmigung verhindert, da das vorgeschlagene Grundstück nur über einen Privatweg erschlossen ist und damit eine öffentliche Erschließung nicht gewährleistet sei. Auch andere Alternativen konnten nicht zu einem Baurecht für einen Bolz- und Spielplatz führen.

Nachdem in Fischbach zwar viel öffentliches Grün, aber für die Kinder wenig Spielmöglichkeit zur Verfügung steht, muss die Stadt am Ziel festhalten, einen Bolz- und Spielplatz zu errichten.

Hintergrund des baurechtlichen Streites scheinen Vorgänge zu sein, die lange in die Vergangenheit zurückreichen. Nach Aussagen betroffener Eigentümer sei das Gebiet ursprünglich von der Gemeinde Fischbach zur Erweiterung als Wohnbaufläche vorgesehen gewesen.

Erst durch die Stadt Nürnberg sei eine Abkehr von dieser Planung erfolgt und durch die Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet sowie die nachfolgenden Flächennutzungs-planungsentscheidungen der heutige Zustand festgeschrieben worden. Die Stadt habe aber nie die Konsequenz gezogen, dieses Nacherholungs- und Naturschutzgebiet auch tatsächlich über einen öffentlichen Weg zu erschließen.

Die Anlieger werfen nun der Stadt vor, dass die ganzen Lasten bei den Anliegern wären (Erhalt des Weges, teilweise auch Reinigungsaufgaben) aber der Nutzen ausschließlich bei der Öffentlichkeit läge. Die Stadt solle sich jetzt darum kümmern, dieses Gebiet in öffentliche Trägerschaft zu übernehmen. Andernfalls verlangen sie wieder die Wohnbebauung zuzulassen.

Wenn diese Aussagen der Anlieger zutreffen, dann wäre es sinnvoll, in Verhandlungen über einen eventuellen Grundstückserwerb einzutreten. Daher wird die Verwaltung aufgefordert, die Problematik darzustellen und aufzuzeigen, ob die angesprochenen Konsequenzen tatsächlich eine Lösung darstellen könnten?

Details

Datum

18. April 2013

Antragsteller

Kontakt

klemens.gsell@stadt.nuernberg.de

Bearbeitungsstatus

behandelt

Ausschussunterlagen

AfS 07.11.2013