Erbpacht als Instrument der Flächenentwicklung
Grund und Boden sind Grundvoraussetzungen jeglichen kommunalen Handelns. Gestaltet die Stadt Baugebiete, Gewerbegebiete, Grünflächen sowie Infrastruktur und Daseinsvorsorge, so hat die stets einen bodenrelevanten Bezug. Am besten kann die Stadt ihre Ziele auf eigenem Grund und Boden realisieren, zumindest hat sie dort die stärksten Einflussmöglichkeiten, wo sie selbst Eigentümerin ist. In einer wachsenden, attraktiven Stadt, in der immer mehr Menschen wohnen, wird die Nachfrage nach Boden für Wohnen, Gewerbe, Grün, Ausgleichsflächen, Infrastruktur- und Infrastruktur größer. Boden ist jedoch, wie es das Bundesverfassungsgericht ausgedrückt hat, unvermehrbar wie unentbehrlich.
Daher müssen neue Ideen für die Akquise und die Veräußerung von Grund und Boden durch die Stadt geprüft werden. Das Wirtschaftsreferat hat bereits mit einer langfristigen, strategischen Bodenbevorratung begonnen, ebenso mit sog. Konzeptauswahlverfahren bei der Veräußerung größerer städtischer Flächen. Ein weiteres wichtiges Element kann die Veräußerung städtischer Flächen vermehrt in Form der Erbpacht anstelle des Verkaufs sein.
Beim Verkauf erzielt zwar die Stadt einen Kaufpreis, aber sie verliert auf Dauer die Dispositionsbefugnis über die verkauften Flächen. Bei der Erbpacht hingegen fällt die Fläche nach Ablauf der Erbpachtdauer, spätestens nach 99 Jahren, an die Stadt zurück. Die Stadt erhält langfristig die Dispositionsbefugnis über die entsprechenden Flächen wieder zurück und kann sie für die dann dringlich gebotenen Zwecke wieder verwenden.
Selbstverständlich muss das Instrument der Erbpacht sorgfältig überlegt werden, gerade in einer Niedrigzinsphase, in der die Darlehenszinsens oft unter dem Erbpachtzins liegen. Ebenso muss bedacht werden, dass gewerbliche Investoren möglicherweise jenseits der Stadtgrenze in anderen Kommunen investieren, in denen sie die Möglichkeit zum Eigentumserwerb haben.
Ein positives Beispiel ist aber das Güterverkehrszentrum Bayernhafen Nürnberg, in dem Grundstücke ausschließlich in Form der Erbpacht an Investoren überlassen werden. In der Landeshauptstadt München wird derzeit diskutiert, städtische Grundstücke grundsätzlich nur noch in Erbpacht zu veräußern.
Diese Fragen müssen diskutiert werden. Es bedarf hier einer langfristigen, generationenübergreifenden und martktzyklen-übergreifenden Denkweise.
Die CSU-Stadtratsfraktion stellt daher zur Berichterstattung im Ausschuss für Recht, Wirtschaft und Arbeit folgenden
Antrag:
Die Verwaltung stellt das Für und Wider der Veräußerung städtischer Grundstücke in Form der Erbpacht dar und schlägt Optionen für eine grundsätzliche Vorgehensweise für die Zukunft vor.
Details
Datum
22. Januar 2018
Antragsteller
Kontakt
thomas.pirner@web.de
0911 / 25 38 53 98
Bearbeitungsstatus
behandelt
Ausschussunterlagen
RWA 18.09.2019