Ergänzung des Beschlusstextes zum Grundsteuerhebesatz

Die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer ist höchst unsicher aufgrund der neuen Systematik, die Bund und Land vorgeben. Eine nennenswerte Zahl von Messbescheiden fehlt noch und andere dürften noch zu verändern sein. Dies stellt die Verwaltung in ihrer Vorlage treffend dar.

Gleichzeitig steht das politische Versprechen aller Parteien, die Neufestsetzung nicht als stille Erhöhung zu gebrauchen. Wohlgemerkt, es wird innerhalb der Steuerpflichtigen eine vom Bundes- und Landesgesetzgeber gewollte Verschiebung geben, die vom System her nicht durch die Kommunen bei der Festsetzung der Hebesätze ausgeglichen werden kann. Doch Steigerungen darüber hinaus sind nicht gewollt.

Die Unsicherheiten sind im Augenblick nicht vermeidbar. Daher muss der Höhe der Hebesätze eine intensivere Beobachtung zuteilwerden. Dies ist mit den Quartalsabschlüssen machbar und kann bei Fehlern in den Annahmen mit einer Neufestsetzung korrigiert werden. Dabei sind Sondereffekte auszugleichen für die Neuberechnung und daher im Monitoring darzustellen.

Daher stellt die CSU-Stadtratsfraktion zur Behandlung im Ältestenrat und Finanzausschuss unter TOP Ö4 am 23.10.2024 folgenden

Antrag:

Der Gutachtensvorschlag zu TOP Ö4 wie auch analog der Gutachtensvorschlag für den Stadtratsbeschluss wird jeweils um folgenden Text ergänzt:
„Der Stadtrat bekräftigt seine Absicht, die Neufestsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer im Gesamtergebnis für die Stadt einkommens- bzw. die Gesamtheit der Steuerpflichtigen aufkommensneutral zu gestalten.

Die mit der Festlegung derzeit verbundenen Unsicherheiten und der von der Kämmerei eingebaute Unsicherheitszuschlag sind für eine längerfristige Fixierung der Hebesätze zu überprüfen.

Daher wird die Stadtkämmerei beauftragt, in den Jahren 2025-2027 für jedes Quartal ein Monitoring im Ältestenrat vorzulegen. Darin sind die tatsächlichen Einnahmen aus der Grundsteuer den Planansätzen gegenüberzustellen, eventuelle Sonderfälle auszuweisen und offenzulegen, inwieweit über den Hebesatz Mehr- oder Mindereinnahmen
für die Stadt entstehen.

Gegebenenfalls ist für die Etatberatungen zum Haushalt 2026 oder 2027 eine Anpassung neu zu berechnen und vorzuschlagen.“

Details

Datum

21. Oktober 2024

Antragsteller

Kontakt

klemens.gsell@stadt.nuernberg.de

Bearbeitungsstatus

offen