Ermöglichungskultur für private Lademöglichkeiten für E-Fahrzeuge

Zurzeit gibt es in Nürnberg noch zu wenige öffentliche Ladestationen für E-Fahrzeuge und mancher Neuwagenbesitzer steht vor der Herausforderung, sein Fahrzeug schnell wieder aufladen zu können. Viele Interessenten machen ihren Umstieg auf ein E-Fahrzeug überhaupt erst von einer einfach zu erreichenden Lademöglichkeit abhängig.

Bei zu vielen Besitzern und Mietern von Einfamilien- und Reihenhäusern besteht leider oft nicht die Möglichkeit, dass sie ihr Fahrzeug in einer mit Strom versorgten Garage (Stellplatz/Carport o.ä.) auf eigenem Grund aufladen können.  Auch die Garagenhöfe sind oft nicht mit Stromanschlüssen ausgestattet. Daher besteht vielfach der Wunsch, Grundstücksflachen am Haus mit einer sog. Wallbox auszustatten und somit die Ladung zu Hause und über Nacht unkompliziert zu ermöglichen.

Bei Mehrfamilienhäusern scheitert es oft an überhaupt vorhandenen Parkflächen für private Ladestationen und die Fahrzeugbesitzer würden gerne private Ladeanschlüsse im öffentlichen Raum realisieren.

Die Mobilitätswende ist vielfach gewünscht, stößt aber in der Umsetzung zu oft auf Alltagsschwierigkeiten, resultierend aus vielen einschränkenden Regelungen. Natürlich darf geltendes Recht nicht umgangen werden. Doch oft kann eine sinnvolle Lösung gefunden werden, wenn Ermessensausübung zur Ermöglichung genutzt wird oder technische Bedenken zurückgestellt werden.

Beispiele sind:

  • Gehwegabsenkungen, um zu Vorgärten zu gelangen, die als Ladepunkte privat genutzt werden können,
  • Akzeptanz von baurechtlich nicht vorgesehenen Stellflächen mit Ladeinfrastruktur auf Grundstücken,
  • private Ladepunkte in öffentlichen erreichbaren Bereichen,
  • öffentliche Ladepunkte an Stromabzweigungen von öffentlichen/städtischen Stromquellen, wie an Parkplätzen mit Laternen

u.v.a.m.

Voraussetzungen dafür müssen natürlich Einzelfallprüfungen sein, die belegen, dass z. B.

  • keine Anschlussmöglichkeit an den baurechtlich vorgesehenen Stellflächen/Garagen gegeben ist,
  • keine Versiegelung stattfindet sondern allenfalls wassergebundene Stellflächen hergestellt werden,
  • der öffentliche Verkehrsraum für Fußgänger und Radfahrer nicht beschränkt wird,
  • die Kosten nicht die Allgemeinheit, sondern die Nutzer tragen.

Dabei kann auch an befristete Gestattungen und andere zeitliche Vorgaben gedacht werden.

Die CSU-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden

Antrag:

  •  Die Verwaltung berichtet über die bekannten Probleme für Privatpersonen bei Einrichtung von E-Ladepunkten. Sie prüft Möglichkeiten zur Verbesserung der Ladesituation für E-Fahrzeuge im privaten und im öffentlichen Raum.
  • Die Verwaltung wird ermuntert, in solchen Fällen von einer Ermöglichungskultur auszugehen und bürokratische und technische Bedenken hintenanzustellen.

Details

Datum

25. Oktober 2021

Antragsteller

Kontakt

klemens.gsell@stadt.nuernberg.de

o.heimbucher@gmail.com
0911 / 50 44 44

Bearbeitungsstatus

offen