Kommunale Wärmeplanung

Mit dem Wärmeplanungsgesetz hat die aktuelle Bundesregierung einen erheblichen Teil der Probleme der Heizungswende auf die Kommunen verlagert. Dazu fehlen wohl immer noch die entscheidenden Planungsgrößen und die Finanzierungssicherheit.

So hat der Vorsitzende des Städtetages Lewe zuletzt am 02.02.24 in einem Interview erklärt, mit den einmaligen Mittel für den Ausbau der Wärmeinfrastruktur von 3 Mrd. € sei die Wende nicht zu schaffen. Die Beigeordnete Wilcken erklärte in einem Interview am 05.03.2024, dass es eine klare Frage der Konnexität sei, wer die Kosten der Planung zu zahlen habe, nämlich der Bund, der das in den Gesetzen verankerte. Dafür würden aber die vorgesehenen 500 Mio. € niemals ausreichen. Zudem würden noch zahlreiche Grundlagen fehlen. So sei vom zuständigen Ministerium noch immer kein Leitfaden erschienen und die Fragen eines optionalen Anschluss- und Benutzungszwanges seien auch nicht geklärt. Angesichts der zeitlich ambitionierten Vorgaben sind diese fehlenden Beiträge des Bundes unverständlich.

Vor diesem Hintergrund sind Fragen zur nationalen Diskussion genauso zu stellen, wie die regionalen Themen in Nürnberg und Umgebung.

Dabei gilt für die Stadt, dass sie versucht, trotz der unklaren Rahmenbedingungen zu arbeiten. Die Grundsatzbeauftragung der N-Ergie mit einer abgestimmten kommunalen Wärmebedarfsplanung ist bereits erfolgt. Für die weitere Bearbeitung bedarf es aber aus Sicht der CSU-Stadtratsfraktion frühzeitiger Festlegungen für die politischen Rahmenbedingungen, auf denen so ein Bedarfsplan aufbaut.

Grundsätzlich ist Nürnberg mit der Fernwärme gut aufgestellt. Daher wird diese aus unserer Sicht eine große Bedeutung für die Zukunft erhalten. Daneben ist das Gasnetz ebenfalls bereits in vielen Bereichen eine wichtige Grundlage und führt zu deutlich günstigeren CO2 Werten, als z.B. alte Kohleöfen oder auch Ölheizungen. Auch die Holzverfeuerung ist angesichts der Feinstaubwerte nicht überall sinnvoll.

Diese Luftreinehalte-Aspekte sind in einer kommunalen Planung ebenso zu gewichten, wie betriebswirtschaftliche Aspekte der N-Ergie.

 

Die CSU-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im Stadtrat folgende

Anfrage:

  1. Die Verwaltung zeigt die bestehenden Rahmenbedingungen für die Planung auf und erläutert, welche Möglichkeiten durch die rechtlichen Rahmenbedingungen bestehen, eine Nutzung der Fernwärme als Verpflichtung festzulegen und welche Ergänzungen in gesetzlicher Hinsicht z.B. über den Städtetag in die politische Diskussion gebracht werden sollen.
    Dabei stellt sie die Kostensituation in Nürnberg dar, welche Finanzen für den Plan benötigt werden und was davon an Zuschüssen refinanziert wird.
  2. Ferner legt die Verwaltung dar, welche Vorgaben für die Wärmeplanung inzwischen klar sind und wo vom Bund noch Klarheit geschaffen werden muss, „Stichwort Leitfaden“.
  3. Für die Planung ist aufzuzeigen, welche Gebiete bereits über Fernwärme verfügen, wie hoch dort die Abdeckung ist und welche Kapazitäten für einen Ausbau in diesen Gebieten noch bestehen.
  4. Die Verwaltung und die N-Ergie stellen die Prämissen und deren Gewichtung für die kommunale Wärmebedarfsplanung dar, soweit sie jetzt schon abgeklärt sein können.
  5. Es wird dargestellt, welche Gewichtung die nachfolgenden Prämissen bei der Planung spielen sollen und wie darauf aufbauend ein Ausbauszenario auch in zeitlicher Hinsicht entwickelt werden kann:
    • Betriebswirtschaftliche Faktoren der Fernwärme: in welchem Zeitrahmen sollen sich Investitionen ins Netz rechnen, 5, 10 oder mehr Jahre? Kann die Stadt evtl. Unterstützung durch verringerte Konzessionsabgaben leisten? Welche Bundes- und Landeszuschüsse sind in Aussicht oder wären nötig, um einen Ausbau für weite Bereiche des Stadtgebietes zu ermöglichen?
    • Luftreinhaltung und Verbesserungsmöglichkeiten im Bereich Heizung: in welchen Stadtteilen könnte die Hintergrundbelastung mit Schadstoffen durch verstärkten Fernwärmeeinsatz verbessert werden und wie wird dies bei der Planung gewichtet?
    • Vorhandenes Gasnetz: in welchen Stadtteilen ergibt sich eine Konkurrenz zwischen Gas und Fernwärme? Wo sind Stadtteile weder ans Fernwärmenetz noch an Gasleitungen angeschlossen und sollen diese in der Priorität stärker gewichtet werden?
  6. Insgesamt ist auch die Frage zu beantworten, ob die Planung davon ausgeht, Wärmenetze nur mit Anschluss an das Gesamtstadt-Netz zu errichten, oder sind Insellösungen mit örtlichen neuen Energiequellen möglich? Zu denken ist dabei an Stadtteile mit verdichteter Bebauung in größerer Entfernung zum bestehenden Netz Dabei könnte die Erfahrung mit der Brennstoffzelle in Zabo eine Einschätzung ermöglichen.
    In diesem Rahmen wird auch die Frage einer möglichen interkommunalen Zusammenarbeit erörtert, für einzelne Stadtgebiete (z.B. im Westen) mit Nachbarkommunen zusammenzuarbeiten.
  7. Welche Beratungsstellen soll es für die Hauseigentümer geben, damit diese sich mit den Vorgaben eines künftigen kommunalen Planes vertraut machen können?

Details

Datum

30. April 2024

Antragsteller

Kontakt

klemens.gsell@stadt.nuernberg.de

Bearbeitungsstatus

offen