Kompetenzen des ADN ausweiten – Überwachung des ruhenden Verkehrs

Im November 2018 wurde die Ausdehnung der Kommunalen Verkehrsüberwachung beschlossen. Das Pilotprojekt mit den fünf Gebieten Ziegelstein, Langwasser Nord, Doos, Eberhardshof und Schweinau geht derzeit in die letzte Phase und mit Schweinau wird seit November 2019 nun auch der letzte dieser fünf Stadtteile überwacht.

Die CSU hält nach wie vor an ihrer Forderung fest, den ZVKVÜ auf das gesamte Stadtgebiet auszuweiten und sieht einer schnellen weiteren Ausdehnung der Überwachungsgebiete, nach Abschluss und Bewertung der Pilotphase, entgegen.

Neben der Kommunalen Verkehrsüberwachung wird derzeit auch das Einsatzgebiet des Kommunalen Außendienstes ADN mit dem Ziel ausgeweitet, letztlich im gesamten Stadtgebiet tätig zu sein.

Leider ist in den derzeitigen Kompetenzen des ADN eine Überwachung und Ahndung von Verstößen im ruhenden Verkehr nicht vorgesehen. Dies führt zu Situationen, die zum einen höchst uneffektiv sind und zum anderen den Bürgerinnen und Bürgern nicht vermittelt werden können. So müssen die Kolleginnen und Kollegen des ADN z.B. an zugeparkten Geh- und Radwegen vorübergehen und dabei selbst eindeutige Verstöße ungeahndet lassen.

Bei Kommunalen Ordnungsdiensten anderer Städte ist es üblich, dass diese selbstverständlich auch das Recht haben Parkverstöße zu ahnden, um so die jeweilige Verkehrsüberwachung zu entlasten und Gebiete und Zeiten abdecken zu können, die sonst unüberwacht bleiben würden.

Die CSU-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden

Antrag:

Das Aufgabengebiet des Außendienstes der Stadt Nürnberg „ADN“ wird um die Ahndung von Verstößen im ruhenden Verkehr erweitert. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden mit der entsprechenden Technik ausgestattet, die auch dem ZVKVÜ zur Verfügung steht.

Details

Datum

18. November 2019

Antragsteller

Kontakt

obm@stadt.nuernberg.de

Bearbeitungsstatus

offen