Landschaftsschutzgebiet Moorenbrunnfeld

Der politische Wille des Rates für das Moorenbrunnfeld wurde durch Aufhebung des letzten Einleitungsbeschlusses für den B-Plan Wohnbau klar dokumentiert, es soll als Frei- und Erholungsfläche erhalten werden. Dem entspricht auch die Darstellung im Grundsatzbeschluss „grün und lebenswert“, der Nürnberg u.a. auf den Klimawandel vorbereiten soll.

Um die Qualität für Mensch und Natur dauerhaft zu sichern, ist eine Ergänzung des Schutzstatus für das Moorenbrunnfeld zu prüfen und bei Bejahung der rechtlichen Voraussetzungen auch zu beschließen, nämlich die Ausweisung als Landschaftsschutzschutzgebiet. Das setzt nicht nur Bebauungsüberlegungen eine zusätzliche Schranke, sondern sichert das Gebiet auch vor übermäßiger Nutzung.

Als Moorenbrunnfeld verstehen wir das Gebiet ab Waldrand im Westen der Gleiwitzer Straße (Anschluss an den FFH Bereich) bis zur Oelser Straße im Osten und ab der Bebauung Moorenbrunn im Süden bis zur Schreiberhau-erstraße im Norden. Ausgenommen ist der Geltungsbereich des B-Planes 4210 östlich der Gleiwitzer Straße, der als Gewerbegebiet bebaut und genutzt wird (derzeitiger Siemens-Standort). Ausgenommen soll ferner die geplante Trasse des Radweges entlang der Oelser Staße von der Bregenzer Straße zur Schreiberhauerstraße sein.

Daher stellen die Stadtratsfraktionen von CSU und BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN gemeinsam folgenden

Antrag:

Die Verwaltung prüft, ob das oben beschriebene Moorenbrunnfeld die Voraussetzungen fachlicher Art für ein Landschaftsschutzgebiet erfüllt. Sollte das der Fall sein, wird das Verfahren eingeleitet und ggf. sind andere Planungen wie z.B. der Flächennutzungsplan. anzupassen.

Details

Datum

24. Juli 2023

Antragsteller

Kontakt

klemens.gsell@stadt.nuernberg.de

Bearbeitungsstatus

offen

Ausschussunterlagen

UmweltA