Nahversorgung in Fischbach (Ergänzung)

Antrag:

1.) Die Fragen vom 17.01.2013 werden beantwortet.

2.) Ergänzend informiert die Verwaltung den Stadtrat über den Sachstand des Verfahrens zur Umnutzung des ehemaligen Möbelhauses am östlichen Ortsende von Fischbach.

3.) Die Verwaltung berichtet zudem, ob das Gerücht stimmt, dass auch für den Bereich des ehemaligen Kfz-Handels am östlichen Ende Fischbachs ein aussichtsreicher Antrag auf Genehmigung von Lebensmitteleinzelhandel vorliegt?

4.) Sollten derzeit tatsächlich 2 oder mehr Alternativen für eine Ansiedlung bestehen, dann sind die daraus folgenden jeweiligen Vor- und Nachteile der Standorte zu beurteilen.

Wie schätzt die Verwaltung die Lage ein?

Begründung:

Der Öffentlichkeit soll zeitnah einen Standort an der Fischbacher Hauptstraße. für den Lebensmittelversorger vorgestellt werden. Wie sich jetzt herausstellt, scheint auch der Standort des ehemaligen Möbelhauses genehmigungsfähig zu sein. Davon sollte der Stadtrat zeitnahe Kenntnis bekommen. Dem Vernehmen nach wurde die juristische Entscheidung bereits Anfang Dezember 2012 getroffen . Weder bei der Bürgerversammlung noch im AfS oder RWA wurde dieser Fakt erwähnt. Was ist der Grund dafür?

Neben den bislang diskutierten Standorten soll auch das Grundstück des Autohauses am Ostende Fischbachs als Standort in Frage kommen. Auch dies wäre für den Stadtrat als Information wichtig.

Bei mehreren Standorten ist gerade die städtische Planung gefordert, sinnvolle Ergebnisse zu unterstützen. Von der Verwaltung ist eine Beurteilung der daraus entstehenden Lage einzufordern, bevor öffentlich ein Standort bekannt gemacht wird.

Details

Datum

12. Februar 2013

Antragsteller

Kontakt

klemens.gsell@stadt.nuernberg.de

Bearbeitungsstatus

behandelt

Ausschussunterlagen

AfS 21.02.2013