Dringlichkeitsantrag für den Jugenhilfe- und Schulausschuss am 06.06.2013:
- Die Verwaltung erläutert die Gründe für die kurzfristige Kündigung der Türme Frauentormauer 7 und 9.
- Die Verwaltung prüft, unter welchen Voraussetzungen die Möglichkeit besteht, eine Nutzungsgenehmigung der Türme 7 und 9 doch noch aufrecht zu erhalten.
- Es wird dargestellt, welche weiteren Räume in den Türmen der Nürnberger Stadtmauer in Zukunft ggf. nicht mehr genutzt werden können.
- Lösungsvorschläge hinsichtlich der Bereitstellung von Ersatzräumen für die Jugendverbände werden erarbeitet. Dabei zeigt die Verwaltung auf, ob ggf. derzeit ungenutzte städtische Räume, z.B. auch leer stehende Hausmeisterwohnungen in Schulen, zur Verfügung gestellt werden können.
Begründung:
Seit vielen Jahren werden die Türme der Nürnberger Stadtmauer an Jugendorganisationen vergeben. Diese nutzen die Räume für Ihre wichtige jugendpolitische Arbeit.
In den letzten Tagen ist bekannt geworden, dass insbesondere die Türme der Frauentormauer 7 und 9 auf Grund von Brandschutzbestimmungen nicht mehr für Jugendgruppen zur Verfügung stehen dürfen.