Schutzschirm für die Nürnberger Wirtschaft in und nach der Corona-Krise
Neben den zahlreichen harten Einschnitten in das öffentliche Leben und die zur Eindämmung der Infektionen absolut notwendigen und richtigen Einschränkungen der Bewegungsfreiheit der Menschen ist vor allem auch die Wirtschaft in unserer Stadt von den Auswirkungen der Corona-Krise betroffen. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, Handwerker und Dienstleister stehen ohne Unterstützung vor dem Aus.
Direkte finanzielle Unterstützung, Stundungen oder zinslose Kredite können von den Kommunen im benötigten Umfang nicht geleistet werden und wurden von Land und Bund bereits auf den Weg gebracht.
Nichtsdestotrotz gilt es auch seitens der Stadt Nürnberg alles Leistbare zu tun, um die betroffenen Nürnberger Unternehmen und Gewerbetreibenden und nicht zuletzt auch deren Angestellte zu unterstützen. Sowohl während der andauernden Krise als auch für die Zeit danach sollten daher dringend Maßnahmen geplant und auf den Weg gebracht werden.
Die CSU-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung in der Sitzung des Ferienausschusses am 01.04.2020 folgenden
Antrag:
1. Die Verwaltung berichtet über den derzeitigen Sachstand zu Corona-bedingten Hilfeersuchen der Wirtschaft in Nürnberg und die Zusammenarbeit mit Kammern und Verbänden.
Welche Maßnahmen zur Unterstützung der Wirtschaft wurden seitens der Stadt Nürnberg bereits umgesetzt oder angestoßen? In welchem Umfang konnten z.B. Gewerbesteuervorauszahlungen reduziert werden?
Welche Möglichkeiten gibt es, im Rahmen des Vergaberechts die heimischen Betriebe bei Aufträgen der Stadt Nürnberg zu priorisieren?
2. Folgende Maßnahmen und Angebote werden geprüft und mit den jeweiligen Verbänden und Organisationen abgestimmt umgesetzt:
– Beratung von insbes. kleinen und mittelständischen Unternehmen zur technischen Umsetzung von Home-Office und Online-Angeboten.
– Stärkung von Einzelhandel und Dienstleistern in den Quartieren durch Förderung der Gewerbevereinigungen vor Ort und gemeinsame Projekte – insbesondere auch nach Ende der Ausgangsbeschränkungen.
– Entlastung der Wirtschaft durch unbürokratischen Umgang mit (Sonder-)Genehmigungen oder Werbemaßnahmen.
– Aussetzung von Gebühren für typischerweise durch Unternehmen genutzte Leistungen der Stadt – z.B. Handwerkerparkausweise, Sondernutzung etc.
Details
Datum
25. März 2020
Antragsteller
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Bearbeitungsstatus
behandelt
Ausschussunterlagen
RWA 27.05.2020