Übersicht der Geschwindigkeitsbegrenzungen in Nürnberg

In den vergangenen Jahren wurden in Nürnberg zahlreiche Bereiche und Teilstrecken mit herabgesetzten Geschwindigkeitsbegrenzungen versehen. Viele davon befinden sich vor Schulen oder innerhalb von Wohngebieten und werden von den Bürgerinnen und Bürgern sehr positiv aufgenommen. Jedoch rufen einige der verhängten Begrenzungen auch Verwunderung bei den Menschen vor, stoßen auf Unverständnis oder sind zumindest Anlass kontroverser Diskussionen – so zuletzt die Siedlerstraße.

Um für die künftige Entwicklung des Verkehrs in unserer Stadt eine gute Basis für Planungen und anstehende verkehrspolitische Entscheidungen zu haben sollten Rat, Bürgervereine und die Bewohner eine aussagekräftige Übersicht zur Situation in der Stadt erhalten. Auch im Hinblick auf Beteiligungsprozesse und den Dialog mit den ehrenamtlichen Interessenvertreten in den Stadtteilen wäre eine Gesamtübersicht sinnvoll.

Darüber hinaus ist es z. T. unklar, nach welchen Kriterien Entscheidungen über die Anordnung von Geschwindigkeitsbegrenzungen entweder durch die Verwaltung selbsttätig getroffen werden oder eine Beschlussfassung im Stadtrat (Verkehrsausschuss) angesetzt wird. Hier sollte Klarheit geschaffen werden ob, unter welchen Voraussetzungen und wie der Rat in seiner Verantwortung für die Entwicklung der Stadt eingebunden wird.

Die CSU-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im zuständigen Ausschuss
folgenden

Antrag:

Die Verwaltung erstellt einen Sachstandbericht zu allen Geschwindigkeitsbegrenzungen  (sowohl Zonen als auch einzelne Strecken)  im Stadtgebiet. Darin wird u. A. dargestellt:

  • Prozentuale Verteilung der jeweils zulässigen Höchstgeschwindigkeiten auf allen Nürnberger Straßen inkl. Entwicklungsverlauf in den letzten 10 Jahren.
  • Anzahl, und Lage von geschwindigkeitssenkenden, verkehrsberuhigenden baulichen Maßnahmen, z. B. Verkehrsinseln, Abmarkierungen oder Verengungen.
  • Entwicklung der Verkehrsunfalldaten in den Bereichen, die einer Veränderung der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten unterlagen im Vergleich zur allgemeinen Entwicklung der Unfallzahlen.
  • Grafische Darstellung auf einer Übersichtskarte (ähnlich Stadtplan)
  • Es wird dargelegt, unter welchen Voraussetzungen Anordnungen von Geschwindigkeitsbegrenzungen im Zuge des laufenden Verwaltungshandelns erfolgen oder im Verkehrsausschuss beschlossen werden (müssen).

Details

Datum

6. März 2015

Antragsteller

Kontakt

obm@stadt.nuernberg.de

konrad_schuh@web.de
0911 / 49 01 72 74

Bearbeitungsstatus

offen