Umgang mit Angriffen auf städtisches Personal, Rettungs-und Polizeikräfte sowie Ärzte und Angestellte in Krankenhäusern

Zahlreiche Medienberichte aber auch Auswertungen und Statistiken des Innenministeriums und Berichte von städtischen Stellen zeigen eine dramatische Zunahme von Übergriffen auf Helferinnen und Helfer oder auf Beamte und Angestellte von Dienststellen der Stadt.

Zuletzt wurde dies z.B. durch die eindrucksvolle Schilderung im Ausschuss für Recht, Wirtschaft und Arbeit über die Todesdrohung gegenüber einer Mitarbeiterin der Lebensmittelkontrolle deutlich. Der jüngste Polizeibericht, die Berichterstattung über Tritte gegen eine Sanitäterin oder die bundesweite Auswertung der Gewalt auf Schulhöfen zeigen, dass diese Verrohung viele Teile unseres Zusammenlebens betrifft und erschütternde Ausmaße erreicht hat.

Wir glauben daher, dass es sinnvoll ist, nicht nur einzelne Bereiche dieses Phänomens herauszugreifen und mit Einzelmaßnahmen „ein Loch zu flicken“ während an anderer Stelle ein neues aufgeht. So greifen wir gerne den Antrag der SPD-Stadtratsfraktion Nürnberg auf, über den tätlichen Angriff auf die Mitarbeiterin des Ordnungsamtes zu berichten. Ein einfacher Bericht über dieses einzelne Vorkommnis ist jedoch nach Ansicht der CSU-Stadtratsfraktion zu kurz gegriffen. Verwaltung und Rat müssen gemeinsam über Wege befinden, solche Tätlichkeiten zu verhindern, zu ahnden und ihnen mittels Präventionsprojekten, Aufklärung oder auch Sicherheitsmaßnahmen in städtischen Einrichtungen effektiv zu begegnen.

Ob Feuerwehr und Sanitäter die gewaltsam am Einsatz gehindert werden, Ärzte die von rabiaten Angehörigen bedroht werden, städtische Mitarbeiter die im Außendienst oder in der Dienstelle (z.B. im Einwohneramt) mit gewaltbereiten „Kunden“ umgehen müssen, bis hin zu Lehrkräften die sich immer häufiger mit Gewalt konfrontiert sehen  – wir brauchen konkrete Lösungsansätze und Handlungsempfehlungen für die Betroffenen.

Die Möglichkeiten erstrecken sich dabei von niederschwelligen Aufklärungskampagnen über passive Sicherung – z.B. durch Sichtschutz bei Rettungseinsätzen oder Waffendetektoren in städtischen Gebäuden – bis hin zur Ausstattung von Mitarbeitern mit Abwehrmöglichkeiten oder Notrufsystemen.

Wir wollen eine ergebnisoffene Diskussion und ein Projekt, das alle Bereiche der Gewaltbetroffenen berücksichtigt, rechtliche Rahmenbedingungen aufzeigt, „Best Practice“- Beispiele aus anderen Städten einbezieht und an dessen Ende nicht der Auftrag zu einem weiteren Bericht steht, sondern konkrete Handlungsaufträge zur Umsetzung von Maßnahmen.

Uns ist bewusst, dass dies einen umfangreichen und langwierigen Prozess bedeutet, der mit einer Vielzahl von Stellen abgestimmt und umgesetzt werden muss. Aber wir brauchen ein möglichst breit getragenes Engagement gegen Gewalt, Übergriffe und die zunehmende Verrohung sowie effektive Maßnahmen um die objektive und subjektive Sicherheit in den genannten Bereichen zu verbessern.

Die bereits vorhandene Arbeitsgruppe „Sicherheit im Rathaus“ sollte in diesen Prozess integriert werden und Erkenntnisse, die bereits im Rahmen von Workshops oder Dienststellenbefragungen gewonnen wurden, können als Grundlage dienen.

Die CSU-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im Stadtrat folgenden

Antrag:

Die Verwaltung generiert aus den Daten und Berichten zu Vorfällen wie im Begründungsteil beschrieben eine Übersicht zu Entwicklung und Stand von gewalttätigen Übergriffen.

Der Stadtrat beschließt die Einrichtung einer neuen Arbeitsgruppe, welche dienststellenübergreifend und unter Einbeziehung betroffener Stellen und Einrichtungen eine Entscheidungsvorlage erarbeitet, auf welchen Handlungsfeldern sinnvoll und wirksam Aktivitäten angestoßen werden können.

Bereits bisher gewonnenen Erkenntnisse oder Ansätze für Maßnahmen werden dort eingebracht und zeitnah weiterentwickelt. So u. A. zu den Themen:

–          Einrichtung eines einheitlichen Alarmierungssystems per PC/Telefon/Notfallknöpfen.

–          Zentrale Vergabe für einen Rahmenvertrag zur Erbringung von Sicherheitsdienstleistungen.

–          Schulung und Beratung von Mitarbeitern aller Dienststellen durch die Polizei.

–          Klärung und Kommunikation von Befugnissen hinsichtlich Ausübung von Hausrecht, insbesondere für Dienststellen mit Publikumsverkehr.

–          Besondere Schutzmaßnahmen für den Außendienstmitarbeiter (OA, ADN, Ermittlungsdienst).

Die daraus entstehenden Einzelmaßnahmen werden in den jeweils zuständigen Ausschüssen beschlossen und zeitnah zur Umsetzung gebracht.

Details

Datum

7. Mai 2018

Antragsteller

Kontakt

obm@stadt.nuernberg.de

Bearbeitungsstatus

offen