Verpflichtende Umleitungen bei Sperrungen von Radwegen und Radrouten durch Baumaßnahmen im öffentlichen Bereich

Derzeit gibt es viele Baustellen, die auch die Radwege und -routen betreffen. Zumeist sind es Baustellen, die keinerlei Bezug zu jeweiligen Radweg haben, sondern Sparten, Autoverkehr oder sehr häufig auch nur private Hochbauten. Dabei wird fast immer auf eine Umleitung für die Radverkehre verzichtet.

Schlechte Beispiele gibt es aktuell genug:

  • /Julius-Loßmannstr. (Kanalbau): In Richtung Westen endete der Radstreifen hinter dem Haupteingang Südfriedhof mit einem Schild Radfahrer verboten. Um sich legal zu verhalten, hätten sich Radler sich in Luft auflösen. Erst verspätet kam eine Umleitungsempfehlung. Im weiteren Verlauf sind die Anwohner der Minervastr. ca. Hausnr. 100 bis ca. Hausnr. 170 nicht legal mit dem Rad zu erreichen. Für den MIV gibt es eine Ausweichlösung.
  • Radroute vom Luitpoldhain zum Hauptbahnhof über die Wilhelm-Späth-Str. (Straßenbahn usw.): Endet seit langem direkt an einer Bake an der Köhnstr. ohne jegliche Umleitung. Für den MIV gibt es die Umleitung durch das Dürrenhoftunnel. Der Bus hatte immer eine Furt. Für Radler wurde kein Ausweich ermöglicht.
  • Nopitschstraße (Sparten?): Kurz vor der Holzwiesenstr. war der Radweg unterbrochen und eine Umleitung fehlt. Der restliche Gehweg ist so schmal, dass eine Begegnung nicht möglich ist.
  • Gleiwitzerstraße in Höhe der Eisenbahn/Ringbahnbrücke bis zur Thomas Mann-Straße: Ist für die Baustelle der Radweg ersatzlos unterbrochen. Platz für eine Umleitung wurde nicht eingeplant, obwohl dort vorhanden. Die Radler sollen auf die stark befahrenen Gleiwitzer Str.

 

Die CSU-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden

 Antrag:

  1. Welche Vorgaben existieren derzeit bei Bauten im Öffentlichen Raum, die Radwege oder Radrouten beeinträchtigen? Wie werden diese Regeln überwacht und gibt es Ansprechpartner für die Bevölkerung bei unzureichender Einhaltung der Regeln?
  2. Künftige Bauvorhaben, die den öffentlichen Raum z.B. für die Baustelleneinrichtung benutzen, bekommen zwingend eine Umleitungsauflage, wenn sie Radwege oder Radrouten unterbrechen oder verschmälern. Solche Umleitungen müssen eine angemessene und befahrbare Führung aufweisen. Sollten die Verantwortlichen für Baustellen solche Auflagen nicht erfüllen, sind Sanktionsmöglichkeiten vorzuschlagen.

Details

Datum

8. Mai 2023

Antragsteller

Kontakt

klemens.gsell@stadt.nuernberg.de

Bearbeitungsstatus

offen

Ausschussunterlagen

WerkA SÖR